Allgemeine Geschäftsbedingungen

In den Wäldern in und um Hamburg, Lübeck und Köln biete ich Waldführungen, Wald-Gesundheitstrainings (Shinrin yoku, Waldbaden) und Teamtage und Offsite-Erlebnisse im Wald an: für Unternehmen und Unternehmenslenker, für Gruppen und Teams, für Familien, Freundeskreise und Einzelpersonen. An festen Terminen oder individuell auf Anfrage.

1. Geltungsbereich
Für alle zwischen JRØEN Naturerlebnisse Jürgen Jeske (im Folgenden: JRØEN) und dem Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachfolgenden Bedingungen (im Folgenden: AGB), es sei denn, der Kunde widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber JRØEN geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

2. Vertragspartner
JRØEN Naturerlebnisse
Jürgen Jeske

Friedensallee 80

22765 Hamburg

Telefon: 0176 / 92 22 52 71

E-Mail: info@jroen-naturerlebnisse.de

3. Vertragsschluss
Die Auftragserteilung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Auftragserteilung kann so lange zurückgenommen werden, wie JRØEN noch keine Auftragsbestätigung erteilt hat. Nach Auftragserteilung durch den Kunden, ist eine kostenfreie Absage einer gebuchten Veranstaltung von Seiten des Kunden nur mit Zustimmung von JRØEN möglich. Eine Verschiebung der Veranstaltung ist nur in Absprache mit JRØEN möglich, wenn JRØEN am gewünschten Ausweichtermin noch entsprechende Kapazitäten zur Veranstaltungsdurchführung hat. Sollte JRØEN am gewünschten Ausweichtermin keine freien Kapazitäten haben, wird JRØEN einen Ausweichtermin anbieten. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von JRØEN nicht gespeichert.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich sind die auf der Webseite aufgeführten Preise bei Veranstaltungen für Privatpersonen oder die in der Auftragsbestätigung niedergelegte individuelle Vereinbarung mit Firmenkunden. Die Leistungen von JRØEN sind bis auf Weiteres gemäß §19 UstG umsatzsteuerfrei. Rechnungsbeträge sind zahlbar ohne Abzüge.

5. Stornierung, Rücktritt
Für Veranstaltungen für Firmen gelten folgende Regelungen: Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Sofern ein Einvernehmen nicht herzustellen ist, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung von JRØEN zu zahlen.
Für Veranstaltungen für Privatpersonen gelten folgende Regelungen:

  • Stornierung bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: Hier werden 50% der Teilnahmegebühr berechnet.
  • Stornierung ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: Hier wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.
  • Bei Nichterscheinen zum Veranstaltungstermin ohne vorherige Abmeldung: Hier wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

 

Während der Corona-Krise gelten besondere Bedingungen:

5.1 Wenn durch eine Verschärfung der Maßnahmen durch die Corona Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes, eine Durchführung zum gewünschten Zeitpunkt nicht zulässig ist, ist eine Absage einer gebuchten Veranstaltung von Seiten des Kunden bis 21 Werktage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich.

5.2 Wenn durch eine Verschärfung der Maßnahmen durch die Corona Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes eine Durchführung zum gewünschten Zeitpunkt nicht zulässig ist, ist eine Absage einer gebuchten Präsenzveranstaltung von Seiten des Kunden ab 21 Werktage vor Event-Termin nicht möglich.

6. Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vertrag kann sowohl von JRØEN und als auch dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von JRØEN nicht zu vertretende Umstände, Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden, zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten durch den Kunden, wie Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens von JRØEN ohne dass dies JRØEN zuzurechnen ist. Im Falle der berechtigten Kündigung bleibt ein etwaiger Anspruch durch JRØEN auf Ersatz eines ihnen entstandenen Schadens unberührt.

7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden bei Abschluss eines Vertrages an JRØEN übermittelt. Diese werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes  (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) verarbeitet und gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind. Dem Kunden steht das Recht zu, unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung auch für die Zukunft zu widerrufen unter der unter 2. in diesen AGB angegebenen Adresse.

8. Weitere Bestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB für den Vertragsschluss bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen JRØEN und dem Kunden, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Für Klagen von JRØEN gegen den Kunden ist dessen Firmen- bzw. Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich im Ausland befindet. In diesen Fällen ist der Sitz von JRØEN maßgebend.

9. Durchführung von Veranstaltungen
Für Durchführung von Veranstaltungen erbringt JRØEN Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der im Auftrag beschriebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.  JRØEN  ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung frei und unterliegt dabei keinerlei Weisungen. JRØEN ist berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Auftragsbestätigung durch JRØEN.
Alle Aufwendungen und Auslagen von JRØEN, die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen sind oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.
Für bei Veranstaltungen vom Kunden bzw. Teilnehmenden mitbrachte Gegenstände übernimmt JRØEN keine Haftung. Auch eine Haftung für Leistungen von ggf. beauftragten  Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. JRØEN übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Teilnehmende verursacht werden. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch JRØEN haftet JRØEN nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behält JRØEN den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erspart werden kann. Ist JRØEN an der Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt gehindert, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. JRØEN wird dem Kunden die Hinderungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden anzeigen und auf Anforderung nachweisen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde bei Feststellung von Mängeln verpflichtet ist, diese unverzüglich gegenüber JRØEN anzuzeigen.
Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei JRØEN. Sofern nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.

10. Veranstaltungsfotos
Die durch JRØEN gemachten Veranstaltungsfotos können zu eigenen Werbezwecken auf der Internetseite von JRØEN, in den sozialen Netzwerken oder auf anderen Medien veröffentlicht werden. Die ggf. abgebildeten Teilnehmer der Veranstaltung erteilen dafür JRØEN nach § 22 KunstUrhG ihre Einwilligung.